HomeAGBs

AGBs

1. Geltungsbereich der AGB

Die AGB regeln die Beziehungen zwischen dem Kunden und der Electrocontrol MS AG (nachfolgend EC MS AG genannt). Soweit nicht abweichende, von EC MS AG schriftlich bestätigte Vereinbarungen getroffen werden, gelten für sämtliche Dienstleistungen die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen. Allfällige abweichende AGB des Kunden haben keine Geltung.

2. Preise/Verrechnung

Alle Aufträge werden nach Aufwand verrechnet, insofern nichts anderes schriftlich vereinbart worden ist.

3. Kontrollbericht

Sofern Mängel festgestellt werden, werden diese durch EC MS AG in einem entsprechenden Kontrollbericht festgehalten.

Der Kunde hat die Mängel innerhalb der gesetzten Frist durch eine Elektroinstallationsfirma, welche eine allgemeine Installationsbewilligung besitzt, beheben zu lassen. Die Elektroinstallationsfirma hat nach der abgeschlossenen Behebung den unterschriebenen Kontrollbericht an die ES MS AG für die Weiterbearbeitung zu zusenden.

Frist für Mängelbehebung/ Einreichung Sicherheitsnachweis

Folgende Fristen für die Mängelbehebung werden von der EC MS AG gesetzt.

1. Frist            3 Monate
1. Nachfrist   3 Monate
2. Nachfrist  3 Monate
Letzte Frist   3 Monate

Erhält die EC MS AG innerhalb der gesetzten Fristen keinen unterschriebenen Kontrollbericht, welcher die Behebung der Mängel bestätigt, kann die EC MS AG vom Vertrag zurücktreten.

In besonderen Fällen kann die Frist für die Mängelbehebung vom Kunden entsprechend verlängert werden. Dies muss der EC MS AG jedoch zwingend schriftlich begründet werden.

Die EC MS AG beantragt keine Fristverlängerung für das Einreichen eines Sicherheitsnachweises beim zuständigen Netzbetreiber oder dem Inspektorat. Dies ist Sache des Eigentümers.

Nachkontrolle

Je nach Art und Umfang der Mängel sowie Dauer der Mängelbehebung wird von EC MS AG eine Nachkontrolle durchgeführt, um die Richtigkeit der Behebung zu überprüfen. Werden bei der Nachkontrolle Mängel festgestellt, werden diese in einem neuen Kontrollbericht festgehalten und dem Kunden und der beteiligten Elektroinstallationsfirma, zugestellt. Der Aufwand für die Nachkontrolle wird dem Kunden in Rechnung gestellt.

4. Sicherheitsnachweis

Der Sicherheitsnachweis kann nur dann ausgestellt werden, wenn bei der Kontrolle keine Mängel festgestellt oder wenn die bei der Kontrolle festgestellten Mängel gemäss unterschriebenen gültigen Kontrollbericht behoben worden sind.

Der Sicherheitsnachweis wird durch die EC MS AG beim zuständigen Netzbetreiber oder dem Inspektorat eingereicht.

5. Zuschläge

Bei Arbeiten ausserhalb der normalen Arbeitszeiten werden Zuschläge gemäss Gesamtarbeitsvertrag in Rechnung gestellt. Weiter spezielle Spesen wie zum Bespiel Transportkosten, Mittagessen etc. werden separat ausgewiesen.

6. Zahlungskonditionen

Der Rechnungsbetrag ist ohne Abzug innert 30 Tage zu bezahlen.

Mit Ablauf der Zahlungsfrist gerät der Kunde ohne Mahnung automatisch in Verzug. Für Mahnungen werden Mahngebühren berechnet. Die Mahngebühr beträgt ab der zweiten Mahnung CHF 20.00 und ab der dritten Mahnung CHF 30.00. Erfolgt innerhalb der Fristen keine Zahlung, behält sich EC MS AG das Recht, den fälligen Betrag auf rechtlichem Weg einzufordern. Weitergehende Schadenersatzansprüche bleiben vorbehalten.

Bei Zahlungsverzug ist die EC MS AG berechtigt, die Leistungserbringung vorübergehend einzustellen oder vom Vertrag zurückzutreten.

7. Vertragsrücktritt

Bei Vertragsrücktritt werden alle Dokumente dem Eigentümer zur Verfügung gestellt, sofern diese Leistungserbringung entsprechend abgegolten worden ist.

8. Terminverschiebungen

Sofern der angegebene Termin nicht eingehalten werden kann, ist der Kunde verpflichtet, dies 48 Stunden im Voraus zu melden und zu verschieben. Nicht bekanntgegebene Terminverschiebungen werden verrechnet.

9. Mitwirkung und Pflicht Auftraggeber/Kunde/Mieter

Für die Erfüllung des Auftrags muss der EC MS AG der Zugang zu allen Räumen des zu kontrollierenden Zählerstromkreises gewährleistet werden, welche elektrische Anlagen beinhalten. Soweit notwendig muss eine Begleitperson für die Zugänge anwesend sein. Falls der Zugang bei der Kontrolle nicht komplett gewährleistet werden kann, wird der zusätzliche Aufwand für die Kontrolle der nicht zugänglichen Räumen entsprechen verrechnet.

Allfällig vorhandene technische Dokumente wie zum Beispiel bestehende Sicherheitsnachweise, Prüfprotokolle, Schemas, usw. sind für die Kontrolle der EC MS AG zur Verfügung zu stellen.

Elektronische Geräte wie Computer, Server, etc sind sofern als möglich für die Kontrolle herunterzufahren und auszustecken.

Verordnung über elektrische Niederspannungsinstallationen

10. Haftung

Die EC MS AG haftet im Rahmen der gesetzlichen Ordnung und steht dem Kunden gegenüber für sorgfältige Ausführung der Leistungen ein. Die EC MS AG haftet nur für vorsätzlich oder grobfahrlässig verursachte Schäden. Für Schäden, die aus den vorgegebenen Schalthandlungen und Messungen während den Sicherheitsprüfungen eintreten, wird jede Haftung abgelehnt. Von der Haftung ausgeschlossen sind Vermögensschäden wie zum Beispiel Nutzungsverluste, Produktionsausfälle, entgangene Gewinne sowie auch andere mittelbare und unmittelbare Schäden. Für Schadenfälle aufgrund eines Stromunterbruches wird keine Haftung übernommen.  Nach den Kontrollen müssen jegliche Elektrogeräte auf die einwandfreie Funktion überprüft werden. Schäden sind innert 7 Tagen nach der Kontrolle schriftlich zu melden.

11. Kundendaten

Beim Umgang mit Daten hält sich die EC MS AG an die geltende Gesetzgebung, insbesondere ans Datenschutzrecht. Die EC MS AG speichert und bearbeitet nur Daten, welche für die Erbringung der Dienstleistungen, für die Abwicklung und Pflege der Kundenbeziehung, die Sicherheit von Betrieb und Infrastruktur sowie für die Rechnungsstellung benötigt werden. Fotos von Installationen können für Schulungsunterlagen wie auch Online-Referenzen anonymisiert verwendet werden.

12. Datenschutz

Hinsichtlich des Datenschutzes verweisen wir auf unsere Datenschutzrichtlinie. Siehe unter https://electrocontrolms.ch.

13. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Für alle aus dem Vertragsverhältnis entstehenden Streitigkeiten ist schweizerisches Recht anwendbar. Internationale Übereinkommen sind ausgeschlossen.  Ausschliesslicher Gerichtsstand ist Visp.

Tipp!

Wichtige empfohlene Massnahmen bei Stromabschaltungen infolge einer Elektrokontrolle: 

  • Kühlgeräte geschlossen halten. Bei Wiedereinschaltung Funktionskontrolle durchführen. 
  • Geräte mit Zeitautomatik (Backofen, Kochherd‚ Waschmaschine, Tumbler, Geschirrspüler, Secomat, Uhren, Wecker etc.) ausschalten, bei Bedarf neu programmieren. 
  • Öl und Gasheizungen, Wärmepumpen, Elektroheizungen, solare Warmwasser-Aufbereitungsanlagen, Pumpen (z.B. Abwasser) ausschalten, bei Bedarf neu programmieren. Herstellerangaben beachten, bei Wiedereinschaltung Funktionskontrolle durchführen. 
  • Elektronische Geräte ausschalten, wenn möglich Netzstecker ziehen. Bei Bedarf neu programmieren. 
  • Bei Elektroboiler sind in der Regel keine besonderen Massnahmen nötig. 
  • Energieerzeugungsanlagen, Energiespeicher ausschalten und vom Netz trennen. 
  • Liftanlagen, Hebevorrichtungen, Hebebühnen nicht benutzen! Geräte bleiben stehen bzw. sind blockiert. Notbedienung gemäss Herstellerangaben, bei Liftanlagen im Notfall Feuerwehr beiziehen. 
  • Alarmanlagen, automatische Türen und Garagentore ausschalten und nach Angaben des Herstellers in Betrieb nehmen. Vorgängig Kontrolle, ob automatische Türen auch von Hand bedient werden können. 
  • Tierhaltung, Heizungen, Lüftungen, Klimaanlagen und Pumpen bleiben stehen. Überwachen der Räume, bei Wiedereinschaltung Funktionskontrolle durchführen. 
  • Zwangsbelüftete Räume, belüftete Tiefgaragen Aufenthaltsdauer in diesen Räumen auf ein Minimum beschränken. In Garagen Motor sofort abstellen. 
  • Industrielle Maschinen und Steuerungen ausschalten und vom Netz trennen. 
Suche