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AGBs

1. Geltungsbereich der AGB

Die vorliegenden AGB der Electrocontrol MS AG (nachfolgend EMSAG genannt), sind für Lieferungen, Dienstleistungen und für elektrotechnische Installationen der Firma gültig. Vorhandene und eigene Geschäftsbedingungen des Kunden, Auftraggebers, Kundes oder Käufers (nachfolgend Kunde genannt), werden wegbedungen.

2. Angebotsgrundlagen

Massgebend für die Lieferung und die Ausführung von Montagearbeiten sind in folgender Reihenfolge:

  1. Angebote, Auftragsbestätigungen, Werkverträge
  2. Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der EMSAG
  3. SIA Normen Nr. 108, 118, 118/380
  4. Vorschriften und Normen NIN, NIV, Swisscom, Energielieferant
  5. Pläne und technische Angaben des Kunden

3. Gültigkeit

Angebote der EMSAG sind, sofern nichts anderes angegeben, 1 Monat ab Ausgabedatum gültig.

4. Verrechnung

  1. Alle Preisangaben der EMSAG verstehen sich rein netto exkl. MWST. und in Schweizer Franken (CHF). Allfällige Preisänderungen auf Grund von gestiegenen Rohstoffkosten, Währungsschwankungen oder Technologiewandel bleiben vorbehalten.
  2. Die Verrechnung erfolgt entweder nach Aufwand oder als Pauschalpreis und wird in der Offerte, Auftragsbestätigung oder Werkvertrag festgelegt.
  3. Ohne abweichende Vereinbarung werden die Arbeit und das Material nach Zeit und Aufwand aufgrund der im Zeitpunkt der Rechnungsstellung gültigen Ansätze der EMSAG (gemäss Offerte, Auftragsbestätigung oder Werkvertrag) in Rechnung gestellt. Reise-, Rüst-, Transportund andere Nebenkosten werden dem Kunden nach Aufwand in Rechnung gestellt.
  4. Die Verrechnung umfasst nur die ausdrücklich aufgeführten Anlageteile und Arbeiten. Vom Kunden verlangte Mehrleistungen und Änderungen werden zu den in der Offerte, Auftragsbestätigung oder Werkvertrag angewendeten Ansätzen in Rechnung gestellt. Verlangte Überzeit, Nacht- und Sonntagsarbeit wird mit den üblichen Zuschlägen verrechnet, sofern nichts anderes geregelt ist.
  5. Sofern in der Offerte, Auftragsbestätigung oder Werkvertrag ein Pauschalpreis vereinbart wurde, behält sich die EMSAG eine Preisanpassung vor, falls zwischen dem Zeitpunkt der Offerte und der vertragsmässigen Erfüllung die Lohnansätze oder die Materialpreise ändern.
  6. Bei Pauschalpreisen erfolgt eine Preisanpassung ausserdem, wenn
    a) die Arbeitstermine aus einem von der EMSAG nicht verschuldeten Grund geändert werden müssen;
    b) Art und Umfang der vereinbarten Leistungen eine Änderung erfahren haben;
    c) das Material oder die Ausführung Änderungen erfahren, weil die vom Kunden gelieferten Angaben oder Unterlagen den tatsächlichen Verhältnissen nicht entsprochen haben oder unvollständig waren.

5. Zahlungsbedingungen

Sofern keine anderen Abmachungen vereinbart sind, gelten folgende Zahlungsbedingungen.

  1. Rechnungen für Installationen und Lieferungen: zahlbar innert 30 Tagen rein netto.
  2. Bei grösseren, oder über einen längeren Zeitraum dauernden Aufträgen: Verrechnung dem Baufortschritt entsprechende Teilzahlungen; zahlbar innerhalb von 10 Tagen.
  3. Der Kunde darf Zahlungen wegen Beanstandungen, Ansprüchen oder von der EMSAG nicht anerkannter Gegenforderungen weder zurückhalten noch kürzen.
  4. Bei Überschreitungen der vereinbarten Zahlungstermine werden ohne besondere Mahnung Verzugszinsen von 5 % berechnet. Mahn-, Inkasso-, Anwalts- und Gerichtskosten gehen zu Lasten des Schuldners. Weiter ist die EMSAG berechtigt, sämtliche Leistungen unverzüglich und ohne weitere Mitteilung einzustellen. Der Kunde trägt sämtliche Kosten, die durch den Zahlungsverzug entstehen.

6. Lieferfristen / Lieferungen

Für Lieferfristen von Produkten und Apparaten können nur Richtangaben gemacht werden, da die Herstellerangaben massgebend sind und diese je nach Marktsituation kurzfristig ändern können. Der Versand von Produkten und Apparaten erfolgt auf Gefahr des Kunden.

7. Lieferungen bauseits

Die EMSAG übernimmt keine Haftung für bauseits gelieferte Produkte und Materialien sowie bauseits vorhandene und gelieferte Hard- und Software, sofern nichts anderes vertraglich vereinbart wurde.

8. Termine

Kann der Kunde die notwendigen Voraussetzungen für eine termingerechte Erfüllung gem. Vertrag nicht gewährleisten, ist die EMSAG von der Einhaltung der vereinbarten Termine entbunden. Ansonsten verpflichtet sich die EMSAG die Termine einzuhalten. Vorbehalten bleiben Verzögerungen, Terminverschiebungen und Mehrkosten für zusätzliche Massnahmen, die wegen Lieferengpässen notwendig werden.

9. Eigentumsvorbehalt

Das Eigentum an Produkte und Materialien geht erst mit der vollständigen Bezahlung des im Vertrag vereinbarten Preises auf den Kunde über. Die EMSAG ist zur Eintragung des Eigentumsvorbehalts im Register ermächtigt, solange die Zahlung nicht vollständig geleistet ist. Kommt der Kunde mit der Bezahlung in Verzug, so hat die EMSAG das Recht, unverzüglich vom Vertrag zurückzutreten.

10. Prüfung, Mängelrüge und Abnahme

Der Kunde ist verpflichtet, die von der EMSAG gelieferten Produkte, Materialien und Leistungen sofort nach Erhalt oder Abholung zu prüfen und allfällige Mängel sofort schriftlich anzuzeigen. Dies gilt auch für alle Dienstleistungen sowie für Mängel, die bei sorgfältiger Prüfung nicht erkennbar waren. Die Mängelbehebung erfolgt innert angemessene Zeit. Unterlässt der Kunde seine Prüfungspflicht, gilt die Lieferung / Dienstleistung als vorbehaltlos akzeptiert.

11. Eigentums- und Immaterialgüterrecht

Das Eigentums- und Immaterialgüterrecht an allen Projekten, Zulassungen, Software, Zeichnungen, Schemata, Plänen, Berechnungen und an sonstigen Unterlagen der Anlage bleibt bei der EMSAG.

12. Lizenzen

Der Kunde ist für die Einhaltung der Lizenzbestimmungen verantwortlich und bestätigt diese gelesen und verstanden zu haben. Die EMSAG haftet nicht für Forderungen Dritter oder Herstellern auf Grund Nicht-Einhaltens derer Lizenzbestimmungen.

13. Leistungsumfang

Der Leistungsumfang ist in der Auftragsbestätigung respektive im Werkvertrag festgelegt. Nicht enthaltene Leistungen werden zu den bei der Ausführung gültigen Preisen zusätzlich verrechnet.

14. Mehraufwand in Folge mangelnder Koordination

Die Verantwortung für die Koordination der verschiedenen Unternehmen im Bauvorhaben liegt beim Kunde resp. bei der Bauleitung. Mehraufwand in Folge mangelnder Koordination wird separat verrechnet.

15. Mengenangaben im Angebot

Die im Angebot aufgeführten Mengenangaben (m, Stk. etc.) sind approximativ. D.h. sie können unteroder überschritten werden, ohne dass der Kunde Änderungsansprüche an die Einheitspreise geltend machen kann. Die Mengenangaben gelten als Kalkulationsgrundlage für das von der EMSAG gemachte Angebot.

16. Offerten und Dokumentationen von Anlagen

Die von der EMSAG dem Kunden übergebenen geistigen Werke wie Dokumente, Offerten, Zeichnungen etc. bleiben Eigentum der EMSAG. Sie dürfen Drittpersonen, insbesondere Mitbewerbern, nicht zugänglich gemacht und abgegeben werden. Im Übertretungsfalle ist die EMSAG berechtigt, eine Konventionalstrafe in der Höhe von 10% der Offertsumme einzufordern.

17. Asbest und andere gesundheitsgefährdende Stoffe

Ist im Gebäude Asbest in irgendwelcher Form vorhanden, ist es Aufgabe des Kunden, die EMSAG darauf hinzuweisen. Mehrkosten für die fachgerechte Entsorgung gehen zu Lasten des Kunden. Für Probleme, welche im Zusammenhang mit Asbeststoffen entstehen, kann die EMSAG nicht haftbar gemacht werden.

18. Durchbrüche, Kernbohrungen, Schlitze

Sind bei einer Installation Bohrungen, Durchbrüche oder Spitzarbeiten notwendig, so hat der Kunde der EMSAG die notwendigen aktuellen Pläne bzw. Informationen über vorhandene Unterputzinstallationen zu geben. Für Schäden oder Folgeschäden, welche infolge fehlender oder falscher Angaben entstehen, übernimmt die EMSAG keine Haftung. Diese Regelung gilt ebenso für mögliche Rissschäden oder Durchbrüchen an Wänden und Decken der angrenzenden Räume. Allfällige Reparaturarbeiten werden nach effektivem Aufwand verrechnet.

19. Haftung

Die EMSAG haftet nur für Sach- und Personenschäden, die durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit entstanden sind. Im Übrigen wird die Haftung wegbedungen. Des Weiteren haftet die EMSAG nicht für entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen, Schaden aus Ansprüchen Dritter sowie andere Folgeschäden. Die EMSAG haften nicht für Schäden entstanden auf Grund höherer Gewalt wie z.B. Naturkatastrophen, Streik, Aussperrung, Unruhen, Ein- und Ausfuhrverbote, Terrorakte, Energie- und Rohstoffmängel etc.

20. Diebstahl

Die EMSAG haftet nicht für bereits montiertes oder installiertes Material, welches von Dritten entwendet wurde. Die Kosten für den Materialersatzsowie allfällige Installationskosten sind vom Kunde zu tragen.

21. Gewährleistung

Die Gewährleistungsdauer beträgt 24 Monate ab Abnahme. Für Produkte- und Materiallieferungen von Drittherstellern gelten die entsprechenden Gewährleistungsbedingungen der Hersteller auch gegenüber dem Auftraggeber, Kunde oder Käufer.

22. Datenschutz und Geheimhaltung

Die EMSAG verpflichtet sich die Bestimmungen des Datenschutzes einzuhalten und Kundendaten sorgfältig zu bearbeiten. Der Kunde behandelt alle Informationen, die er von der EMSAG erhält, streng vertraulich (Insbesondere Codes, Login-Namen sowie Passwörter usw.). Aus Gründen der Sicherheit sind, im Interesse des Anlagenbesitzers durch alle Beteiligten und wo angebracht, sämtliche schriftlichen Dokumente sowie Hard- und Software vor Zugriff Dritter zu schützen. Wenn nichts anderes vertraglich vereinbart, ist die EMSAG berechtigt, den Kunden als Referenz gegenüber potenziellen Kunden zu verwenden.

23. Gerichtsstand und anwendbares Recht

Das Rechtsverhältnis untersteht dem schweizerischen Obligationenrecht. Die Anwendung des Wiener Übereinkommens über Verträge über den internationalen Warenkauf (Wiener Kaufrecht, in Kraft seit 01.03.1991) wird ausdrücklich und vollumfänglich ausgeschlossen. Streitigkeiten zwischen der EMSAG und dem Kunde werden von den ordentlichen Gerichten beurteilt. Gerichtsstand ist der Geschäftssitz der EMSAG. Die EMSAG behält sich vor, ihre Rechte auch am Domizil des Kunden geltend zu machen.

24. Besondere Bestimmungen

Der Eigentümer ist einverstanden, dass die Firma Electrocontrol MS AG das Objekt als Referenz auf diversen Plattformen publiziert.

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